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■ BUNDESWEHREinberufung ignoriert: 1.000 Mark Geldstrafe

Berlin. Wegen Nichtbefolgen eines Einberufungsbescheides zur Bundeswehr wurde ein 22jähriger Ostberliner Bühnenhandwerker zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Mark verurteilt. Die Staatsanwältin hatte neun Monate Gefängnis beantragt, wobei die Verbüßung der Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Bühnenhandwerker hatte mehrfach schriftlich darum gebeten, ihn wegen drohender Entlassung und eines bereits gebuchten Urlaubs zurückzustellen. Die Zurückstellung wurde abgelehnt.

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