■ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ZU NICHTEHELICHEN GEMEINSCHAFTEN: Doch bald billiger ohne Trauschein?
Karlsruhe/Berlin (dpa/taz) — Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden vor dem Gesetz immer dort Ehen gleichgestellt, wo der Staat mit der Gleichstellung Geld sparen kann. Wer arbeitslos ist und in einer „wilden Ehe“ lebt, dem werden Einkommen und Vermögen des Partners bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe angerechnet. Dagegen hatte eine Arbeitslose vor dem Sozialgericht in Fulda geklagt. Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Anrechnung des Einkommes des nichtehelichen Partners verfassungswidrig, weil dieser — anders als ein Ehepartner — überhaupt nicht unterhaltspflichtig sei. Gestern beriet darüber das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung. Das Urteil soll am 3.November gefällt werden. Dabei wird auch eine Präzisierung des gesetzlich bisher nicht geregelten Begriffs der eheähnlichen Gemeinschaft erwartet. In der Bundesrepublik gibt es rund eine Million „Ehen ohne Trauschein“. SEITE 3
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