piwik no script img

■ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STOPPT PARTEIENFINANZIERUNGKarlsruhe verordnet Parteien Zwangsdiät

Bonn (taz) — Nicht nur der Kanzler muß sich seit gestern einer Schlankheitskur unterziehen. Auch die Bonner Parteien müssen abspecken. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Form der Parteienfinanzierung gestoppt. „Der Umfang der Staatsfinanzierung muß sich auf das beschränken, was zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Parteien unerläßlich ist“, schrieben die Richter den Bonnern ins Stammbuch. Nach dem Urteil darf die Summe der staatlichen Gelder nicht die der von den Parteien selbst erwirtschafteten Mittel überschreiten. Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden wurde radikal beschnitten: Statt der bisherigen 60.000 Mark empfiehlt das Gericht 1.200 Mark. Unternehmen dürfen Parteispenden überhaupt nicht mehr absetzen. Außerdem müssen Großspender schon ab 20.000 Mark— bisher gilt 40.000 Mark — öffentlich benannt werden. Diese Punkte dürften nicht gerade dazu beitragen, die Parteieinnahmen zu vergrößern. Der Sockelbetrag, mit dem sich die Parteien neben der Wahlkampfkostenpauschale selbst bedienen, wurde von den roten Roben gänzlich verboten. SEITEN 4 UND 12

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen