BUNDESTAG BESCHLIESST BIOPATENTGESETZ MIT DEN STIMMEN DER GRÜNEN : Der Preis der Regierung
Deutschland hat nach jahrelangem Gezerre ein Biopatentgesetz. Pflanzen, Tiere, deren Gene und selbst das menschliche Genom dürfen – mit einigen kleinen Einschränkungen – nach diesem Gesetz jetzt ausdrücklich patentiert werden. Eine nicht alltägliche Mehrheit stimmte gestern im Bundestag diesen Regelungen zu. Rot, Grün und Schwarz waren sich diesmal weitgehend einig. Das war nicht immer so: Denn einst gehörten die Grünen zu den schärfsten Gegnern der jetzt mit ihren Stimmen verabschiedeten Regelung.
Die Geschichte des Biopatentgesetzes zeigt sehr deutlich, welchen Preis die grüne Partei für ihre Regierungsbeteiligung bezahlen muss. Über fünfzehn Jahre ist es jetzt her, dass die europäische Kommission einen ersten Vorstoß wagte, um mit einer Richtlinie die Patentierbarkeit von Lebewesen in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen. Sie scheiterte, zumindest vorerst einmal – nicht zuletzt auch anm Widerstand der deutschen Grünen. Denn die grüne Partei gehörte mit zu den Ersten überhaupt, die dem Ansinnen der EU-Kommission ein lautes und deutliches „Kein Patent auf Leben“ entgegenschleuderten. Unter diesem Slogan organisierten sich – auch international („No Patents of Life“) – die Gegner einer zu weit gehenden Biopatentierung. Grüne Politiker immer mittendrin, sie organisierten, unterstützten oder initiierten Kampagnen gegen die EU-Richtlinie für biotechnologische Erfindungen. In einer für Brüssel bis dato beispiellosen Lobbykampagne versuchten Biopatentgegner und die Befürworter, die Gesetzgebung in Brüssel zu beeinflussen.
Die Niederlage der Kommission wurde mit Jubel gefeiert – auch bei den deutschen Grünen. Erst im zweiten Anlauf gelang es ihr, eine gleichlautende Richtlinie durch das EU-Parlament zu bringen. Gestern nun wurde diese von den Grünen einst vehement bekämpfte Richtlinie mit ihren Stimmen in ein nationales Gesetz überführt. Auch die mit verabschiedete Forderung, die Bundesregierung müsse sich in Brüssel dafür einsetzen, diese Richtlinie zu überarbeiten, ändert nichts daran, dass sie letztendlich zugestimmt haben. WOLFGANG LÖHR