BUNDESSOZIALGERICHT : Hartz-IV-Satz für Familien rechtens
KASSEL | Von Hartz IV lebende Familien können nicht auf mehr Geld vom Staat hoffen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte am Donnerstag den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind als verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Familie aus Delmenhorst, die schon vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war. Die Berechnungsmethode stelle „keine Verletzung des Grundrechts“ dar, so das Gericht. Der Betrag sei nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen worden. Az: B 4 AS 12/12 R (dpa)