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BRD-Pflegegesetz kritisiert

Dresden (adn) — Die SPD hat die Übernahme des bundesdeutschen Pflegegesetzes nach dem 1. Januar 1991 für Rentner in Alters- und Feierabendheimen der ehemaligen DDR scharf kritisiert. Damit werden nach Ansicht des SPD-Sozialexperten Günther Heyenn den Pensionären die Rente und die Ersparnisse genommen. „Lächerliche 120 DM bleiben als Taschengeld“, sagte Heyenn am Montag. Der Politiker reagierte damit auf die Bestätigung der Bundesregierung, daß die Rentner künftig bis auf einen Betrag von 2.500 DM (Feierabendheime) und 4.500 DM (Altersheime) mit ihrem Vermögen für die Pflegekosten aufkommen müssen. „Die Renter bekommen die Ellbogengesellschaft der Altbundesrepublik in voller Härte zu spüren“, meinte Heyenn. Nach Darstellung des SPD-Obmannes im Sozialausschuß des Bundestages müssen Familien damit rechnen, für ihre Angehörigen zu zahlen: „Jeder, der über 1.800 DM im Monat verdient und einen pflegebedürftigen Angehörigen im Heim hat, wird zur Kasse gebeten.“

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