: BRD-Haftbefehl gegen Susanne Albrecht
Karlsruhe/Berlin (dpa/taz) - Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in Karlsruhe gegenüber der ehemaligen RAF-Frau Susanne Albrecht den gegen sie bestehenden Haftbefehl verkündet. Wie der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Förster, weiter mitteilte, befindet sich Frau Albrecht weiterhin in Untersuchungshaft. Die 39jährige, die am 6. Juni in Ost-Berlin festgenommen worden war, hatte sich am Donnerstag nach Absprache mit ihrer Familie und ihrem Anwalt der bundesdeutschen Justiz gestellt. Angaben zur möglichen Anwendung der „Kronzeugenregelung“ wollte der Sprecher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Der Anwalt von Ekkehard Freiherr von Seckendorff, Rolf Henrich, hat die sofortige Freilassung seines Mandanten gefordert. Er begründete dies am Donnerstag damit, daß Seckendorff inzwischen ein einwandfreies Alibi für den Tag habe, an dem er einen schweren Banküberfall in Würzburg begangen haben soll. Eine jetzt aufgefundene Karteikarte des Kreiskrankenhauses Eisenhüttenstadt belege, daß Seckendorff dort am 26. März 1984 seiner Arbeit als Arzt nachging. Henrich hat bereits am 4.Juli die Entlassung Seckendorffs aus der Haft beantragt. Zur Zeit nutze man in der DDR jedoch die noch bestehenden Strafrechtslücken aus, um in bestimmten Fällen Festgenommene auch nach Vorlage entlastender Beweise festzuhalten. Seckendorff war am 14. Juni festgenommen worden. Der 49jährige soll sich 1977 der RAF angeschlossen haben. Der ihm zur Last gelegte schwere Bankraub ist einzige Grundlage für den Haftbefehl.
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