BÖLLERWURF : Freispruch rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat die Berufung im Prozess gegen den Antifa-Aktivisten Martin R. zurückgezogen. Damit ist der Freispruch vom Juli 2011 rechtskräftig. Dem 21-Jährigen war vorgeworfen worden, im Januar 2010 einen Polizisten durch einen Böllerwurf verletzt zu haben. Das Amtsgericht sprach ihn aus Mangel an Beweisen frei. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, vor das Landgericht zu ziehen. Unklar ist, warum die Berufung zurückgezogen wurde. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil R. im Vorfeld eine DNA-Probe entnommen wurde. JEP