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Archiv-Artikel

BLUTPROBE VON AUTOFAHRER Ohne Anordnung verwertbar

ZWEIBRÜCKEN | Auch eine Blutprobe, die einem Autofahrer ohne richterliche Anordnung entnommen wurde, kann Grundlage für eine Verurteilung sein, so das Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Zwar müsse sich die Polizei um eine Anordnung bemühen. Falls dies aber nicht geschehe, reiche das Ergebnis der von der Polizei angeordneten Blutprobe aus. Das sei wegen der Gefahr, die von einem alkoholisierten Fahrer ausgehe, gerechtfertigt. Diese Auffassung ist aber bei den Oberlandesgerichten umstritten. (dpa)