■ BGS: Erweiterte Befugnisse
Bonn (AFP) – Der Bundesgrenzschutz (BGS) erhält nach dem Willen des Bundestags mehr Befugnisse. Mit der Mehrheit der Koalition von Union und FDP verabschiedete das Parlament gestern ein Gesetz, das vor allem die Kontrollrechte des BGS im Grenzbereich erweitert, um illegale Einwanderung zu verhindern. Außerdem kann der BGS künftig in seinen Zuständigkeitsbereichen Straftäter und Störer aufgrund richterlicher Anordnung bis zu vier Tagen in Gewahrsam nehmen, um die Forsetzung von Straftaten wie Landfriedensbruch zu verhindern. Bisher galt eine Höchstdauer von zwei Tagen. Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums bedarf das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die SPD lehnte das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab.
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