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BGH verwirft Revision Hirts

Bonn (ap) - Der ehemalige Ministerialdirektor im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Edgar Hirt, muß nun doch seine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen Veruntreuung von knapp sechs Millionen Mark Steuergeldern verbüßen. Der Bundesgerichtshof hat bereits am 12. April die Revision Hirts gegen das Landgerichtsurteil vom 17. Dezember 1986 verworfen. Der Beamte war für schuldig befunden worden, zwischen 1979 und 1982 bei Häftlingsfreikäufen aus dem Ostblock Steuergelder in eine nur von ihm verwaltete schwarze Kasse abgezweigt zu haben.

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