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BGH hebt Haftbefel aufEx-RAF-Mitglied Becker entlassen

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wird aus der U-Haft entlassen. Trotz dringendem Tatverdacht zur Beihilfe am Mord an Generalbundesanwalt Buback.

Verena Becker auf einem Fahndungsfoto von 1975. Bild: ap

BERLIN taz | Schlappe für die Bundesanwaltschaft: Das frühere Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) Verena Becker ist aus der Untersuchungshaft in Berlin entlassen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen die 57-Jährige auf. Becker war Ende August unter dem dringenden Verdacht verhaftet worden, an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Frühjahr 1977 beteiligt gewesen zu sein.

Wörtlich heißt es in dem 24-seitigen Beschluss: "Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen besteht gegen die Beschuldigte der dringende Verdacht, dass sie den Anschlag vom 7. April 1977 als Gehilfin unterstützt und sich deswegen der Beihilfe zum Mord in drei Fällen schuldig gemacht hat. Demgegenüber belegt das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen einen darüber hinausgehenden dringenden Verdacht für die Begehung der Tat als Mittäterin nicht." In den vergangenen zwei Jahren hatte vor allem Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwaltes, die These aufgestellt, Verena Becker käme als Mörderin in Frage, werde aber staatlich "gedeckt".

Auch wenn sie wegen Beihilfe verurteilt werden sollte, sei angesichts ihrer bereits verbüßten Strafe keine sehr hohe Strafe mehr zu erwarten, heißt es in dem Beschluss weiter. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

Am Freitag hatte die Bundesanwaltschaft noch erklärt, sie wolle im Frühjahr die Mordanklage gegen Becker erheben. Bundesanwalt Rainer Griesbaum gab sich zuversichtlich, dass die Beweise für eine Anklage ausreichten. Gegen Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Mittäterschaft ermittelt. Im vergangenen Jahr war sie von dem Verdacht entlastet worden, selbst als Todesschützin auf dem Tatfahrzeug gesessen zu haben - DNA-Spuren gaben dies nicht her. Allerdings wurden nun an den damaligen Bekennerschreiben ihre DNA-Spuren entdeckt.

Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden. Wegen des Buback-Attentats wurde sie bisher nicht angeklagt. 1989 wurde sie begnadigt. Auch das im Zusammenhang mit dem Mord an Buback im April 2007 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen das früheren RAF-Mitglied Stefan Wisniewski dauert an. Gegen Wisniewski bestand aufgrund von Äußerungen des ehemaligen RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock der Verdacht, dass er der Todesschütze beim Buback-Attentat war. Die Ermittlungen brächten bislang jedoch "keine wesentlichen neuen Erkenntnisse".

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10 Kommentare

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  • L
    @lars

    Was für Taten würden es denn nach Ihrer Ansicht rechtfertigen, dass er und sein Fahrer von selbsternannten Rächern ermordet werden?

     

    Denken hilft manchmal.

  • M
    Mikel

    Die eigentliche Frage im diesem Falle lautet wohl: wer deckt Frau Becker, bzw wen oder welche Institution könnte sie belasten. Welch Farce. Auch für die, die von 'Rechtsstaat' reden.

  • AN
    Achim Neeland

    vorstellbar, daß frau becker einen deal mit dem staatsschutz am laufen hat.

    oder ist schon weihnachten?

  • A
    andre.may

    im zeitalter der elektronischen fuss-fessel ist der tagesatz je insasse jva nicht mehr zeitgemäss. und beim nächsten mal wünsche ich mir ein zeitgemässes foto dieser 57jährigen frau.

  • L
    Lars

    Weiß man eigentlich was Herr Buback von 1939-1945 so getrieben hat und wieso er bis 1947 in Kriegsgefangenschaft war?

  • A
    @Amos

    Lieber Amos, ich darf Ihre Milde dann wohl auch bei den nächsten Prozessen gegen irgenwelche Nazis erwarten.

  • R
    richtigbissig

    Das ist wahrlich unverständlich, mir tut der Sohn und die Familie von Herrn Buback leid.

    Die Verwicklung des Staates in diese Angelegenheit sollte nicht vertuscht werden, zumindest die Familie Buback hat ein moralisches Anrecht darauf, die Wahrheit zu erfahren.

    Vielleicht muss sich die Familie Buback damit abfinden, dass es letztlich keine Verurteilung gibt, aber auf die Wahrheit hat die Familie trotz Geheimhaltung ein Recht.

     

    LG

  • O
    onkelklaus

    Die BILD erklärt es ja genauer, sie wird nicht freigelassen, obwohl ihr eine Mittäterschaft vorgeworfen wird, sie wird freigelassen, weil ihr KEINE direkte Mittäterschaft nachgewiesen werden kann. Alles was man weiß, ist dass sie die Parole "Der General muss weg!" mit vertreten hat und wahrscheinlich einen Briefumschlag zugeklebt hat. Das reicht nichtmal bei der BILD für eine sonst übliche Hasstirade...

  • A
    Amos

    Richtig so! 26-Jahre sind genug!

  • S
    saalbert

    "Trotz dringendem Tatverdacht zur Beihilfe am Mord an Generalbundesanwalt Buback." Mit Verlaub: Schriftsprachlich gilt immer noch der Genitiv, also "trotz dringenden Tatverdachts".