■ BGH-Urteil: Willkür unter Strafe
Karlsruhe (dpa) – Für die strafrechtliche Verfolgung von Ausreisewilligen können ehemalige DDR-Juristen nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihnen „willkürliche Rechtsanwendung“ nachgewiesen werden kann. Die Verurteilung von ehemaligen DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung sei nur möglich, wenn sie sich „bewußt in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben“, heißt es in einer gestern verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
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