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Archiv-Artikel

BGH-Urteil zu Touristenvisum

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von Schleusern an strenge Voraussetzungen geknüpft. In einem Prozess um ukrainische und russische Prostituierte, die mit Touristenvisa nach Deutschland gekommen waren, hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen einen Helfer der Frauen teilweise auf. Ein Touristenvisum sei auch dann wirksam, wenn dessen Inhaber damit die – an sich verbotene – Aufnahme einer Arbeit in Deutschland anstrebe. (Az. 2 StR 457/04 vom 27. 4. 05) Die Karlsruher Strafrichter verwiesen das aufgehobene Urteil zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurück. Das Gericht soll nun prüfen, ob der Schleuser die Einreisenden bereits bei der Erschleichung von Visa unterstützt hat, denn dann läge eine Straftat vor.