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■ Am RandeBGH-Urteil: Lauschen bleibt ungesetzlich

Karlsruhe (dpa) – Die Bundesanwaltschaft darf ohne gesetzliche Grundlage keinen Lauschangriff auf Wohnungen mutmaßlicher Terroristen unternehmen. Dies sei rechtswidrig und die Verwertung daraus gewonnener Erkenntnisse unzulässig, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluß des 3. BGH-Strafsenats. Damit bestätigte Karlsruhe eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.

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