: BGH: Töten aus Frust ist Mord
KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen für ein härteres Vorgehen gegen Gewalttäter geschaffen. Wer aus frustrationsbedingten Aggressionen ein Opfer zu Tode prügelt, muss mit lebenslanger Haft wegen Mordes rechnen.
Das Gericht hob gestern ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen drei russlanddeutsche Obdachlose auf, die – stark alkoholisiert – einen Polen mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt hatten, dass er an seinem eigenen Blut erstickte. Sie waren mit Haftstrafen zwischen sieben und neun Jahren wegen Totschlags davongekommen. Nun muss das Landgericht in einer neuen Verhandlung prüfen, ob sie wegen Mordes bestraft werden müssen. (AZ: 2 StR 259/01 vom 19. Oktober 2001)
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