: BGH: Mahler als Anwalt zulassen
Karlsruhe (dpa) - Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt es keine Gründe mehr, dem früheren Rechtsanwalt und Mitbegründer der Rote Armee Fraktion (RAF), Horst Mahler, die Wiederzulassung als Rechtsanwalt zu verweigern. Mit diesem am Montag verkündeten Beschluß hob der Senat für Anwaltssachen eine Entscheidung des Ehrengerichtshofs am Berliner Kammergericht auf, der im Juli dieses Jahres Mahlers Antrag auf Wiederzulassung abgelehnt hatte. Mahler habe „sich von seinen früheren Taten distanziert“ und sei „auch in der Öffentlichkeit vom Terrorismus abgerückt“, meinten nun die Bundesrichter. Damit gebe es keine Rechtfertigung mehr, die Zulassung zu verweigern.
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