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BGH: Bienen auf Blumen legal

Karlsruhe (dpa) — Die „Niederlassungsfreiheit“ von Bienen auf Nachbars Blumen hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Grundsatzurteil sichergestellt. Das Karlsruher Gericht verneinte in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung den Schadenersatzanspruch eines Gärtners gegen einen Imker, dessen Bienen die Blüten auf des Klägers Grundstück befruchtet hatten. Dieser verlangte Ersatz von Verdienstausfall mit der Begründung, die Befruchtung habe ein „rasches Verblühen“ zur Folge gehabt, so daß die Blumen nicht mehr hätten vermarktet werden können. (Az.: V ZR 274/90 vom 24. Januar 1992)

Der Bundesgerichtshof wies — wie bereits die Vorinstanzen — die Klage des Gärtnereibesitzers zurück. Da kein „widerrechtlicher Eingriff“ vorliege, bestehe keine Tierhalterhaftung des Bienenhalters. Der Bienenflug „und die dadurch verursachte Blütenbefruchtung“ seien zwar eine „Einwirkung“ auf das Grundstück der Gärtnerei. Sie sei in diesem Falle jedoch ortsüblich und vom Imker „mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen“ nicht zu verhindern gewesen.

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