: BGA darf Ergebnisse publizieren
Berlin (dpa) - Der Antrag eines Chemieunternehmens gegen das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Berlin wegen Veröffentlichung eines Untersuchungsergebnisses ist vom 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Berlin abgewiesen worden. Die Firma hatte sich gegen Mitteilungen des BGA gewandt, wonach ein von ihr vertriebenes Mittel zur Wasseraufbereitung in der Zusammensetzung nicht den Herstellerangaben entspreche, zur Aufbereitung von Trinkwasser unzulässig und zur Aufbereitung von Schwimmbeckenwasser gesundheitlich bedenklich sei.
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