BEWÄHRUNGSSTRAFE : Tauss geht gegen Urteil in Revision
KARLSRUHE | Der wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilte frühere Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss geht gegen den Schuldspruch in Revision. Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss am 28. Mai zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der inzwischen aus der Piratenpartei ausgetretene Tauss hatte zugegeben, sich mehr als 200 Bilddateien und 3 DVDs mit harter Kinderpornografie verschafft zu haben. (apn)