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BEB-Verkauf ohne Gebührenanhebung

Nach Angaben von Umweltsenatorin Tine Wischer (SPD) kommt es bei einem Verkauf der Müllverbrennungsanlage nicht zu Gebührenanhebungen. Dies könne man in entsprechenden Leistungsverträgen regeln, sagte sie gestern. Ob der Verkaufserlös in der Stadtkasse oder beim Verbraucher landet, dazu wollte sie sich dagegen nicht klar äußern. Sie verwies auf die Landeshaushaltsordnung . taz

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