BEAMTENRECHT : Mehrarbeit unbezahlt
Ein Trierer Ex-Stadtkämmerer bekommt keine Zusatzvergütung für mehrere tausend Überstunden, so das OVG Rheinland-Pfalz. Dem Mann ging es um 50.000 Euro für Überstunden von 1989 bis 1997. Ein Beamter sei verpflichtet, über seine Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn dies zwingend nötig sei, hieß es. (Az.: 2 A 10071.07) (dpa)