BEAMTEN-LEBENSPARTNER : Anspruch auf Witwergeld
STUTTGART | Hinterbliebene Lebenspartner von Beamten haben Anspruch auf Witwergeld, wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Kläger hatte ab 2001 mit einem Beamten in einer Lebenspartnerschaft gelebt. Nach dem Tod des Partners 2005 hatte der Dienstherr des Verstorbenen die Zahlung von Witwergeld abgelehnt. Diese Entscheidung hob das Verwaltungsgericht jetzt auf: Der Anspruch auf Witwergeld ergebe sich aus der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. (ap)