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BAW las Briefe mit

Frankfurt (taz) - Der Richter des 5. Strafsenats am Oberlandesgericht Frankfurt, Klein, hat Post der im Frankfurter 129a-Prozeß Angeklagten an die Bundesanwaltschaft (BAW) weitergeleitet. Wie eine Verteidigerin berichtet, habe Klein auch solche Briefe „zur Habe genommen, die nicht der Beschlagnahme“ unterlägen. In dem Prozeß sind Michael D., Ali J. und Bernhard R. angeklagt, am 1.3.1988 einen Brandanschlag auf die Renault -Niederlassung im hessischen Rosbach verübt zu haben.

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