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Archiv-Artikel

BAGATELLSCHADEN: ESSENSBON FÜR 80 CENT Gericht hebt Kündigung auf

STUTTGART | Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die fristlose Kündigung eines Sachbearbeiters wegen der Erschleichung eines Essenszuschusses von 80 Cent aufgehoben. Das Gericht erklärte die von einem schwäbischen Textilunternehmen ausgesprochene Kündigung für unwirksam, da der Mitarbeiter zuvor keine Abmahnung erhalten hatte.

Der Mann habe das Vermögen seines Arbeitgebers nicht planmäßig schädigen wollen, begründete das Gericht seine am Dienstag veröffentlichte Entscheidung (Az. 2 Ca 601/09).

Dem 35-Jährigen war gekündigt worden, nachdem er in der Kantine mit zwei Wertmarken Essenszuschüsse für zwei Mittagessen eingelöst hatte, darunter eine Wertmarke für das Essen seiner Lebensgefährtin. Der in Pfullingen ansässige Arbeitgeber verteilt an die Mitarbeiter regelmäßig Wertmarken für das Kantinenessen, erlaubt aber pro Tag nur die Einlösung eines namentlich gekennzeichneten Wertbons.

In jüngster Zeit hatten mehrere fristlose Kündigungen wegen Bagatelldelikten für Aufmerksamkeit gesorgt. (rtr)