in kürze UNFALL MIT DER POLIZEI : Autofahrer haftet
Bei der Kollision mit einem Polizeifahrzeug, das eine Unfallstelle per Blaulicht absichert, muss ein Autofahrer alleine haften. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Damit wurde die Schadensersatzklage eines 80-jährigen Autofahrers abgewiesen (Az.: 12 U 1352/02). (dpa)