Autobrände in Berlin: Anwältin vermutet Rechtsbeugung
Anwältin moniert, dass die verdächtigte Auto-Zündlerin Alexandra R. nur wegen des öffentlichen Drucks in U-Haft bleiben müsse.
Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. "Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen", moniert Arndt.
Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss. Damit revidierte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, das vor einer Woche beim Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung einer Kaution von 15.000 Euro außer Vollzug gesetzt hatte. Die 21-Jährige aus der linken Szene sitzt seit Mitte Mai wegen des Verdachts der Brandstiftung an einem Pkw in Untersuchungshaft.
Ihre Anwältin kritisiert weiter, dass sie die Entscheidung erst aus der Presse erfahren habe. Außerdem werde das Argument, es bestehe Fluchtgefahr, nicht begründet. Der Bundesgerichtshof habe jedoch deutlich gemacht, dass dies für eine Entscheidung bei der Verhängung oder Aussetzung von Untersuchungshaft nötig sei. Die Anwältin erklärte, bei ihrer Mandantin spreche nichts für die Fluchtgefahr. Sie habe eine Wohnung, sei nicht vorbestraft, gehe regelmäßig ihrer Ausbildung nach und lebe in einem festen sozialen Gefüge. Auch habe R., die nach ihrer ersten Festnahme am 18. Mai zunächst freigelassen und am 20. Mai erneut festgenommen wurde, schon damals Gelegenheit zur Flucht gehabt.
Der Haftbefehl gegen R. war damals erst ausgestellt worden, nachdem Boulevardmedien und CDU-Politiker die Freilassung der Frau heftig kritisiert und eine härtere Gangart gegen Autozündler gefordert hatten. Mit der Entscheidung des Landgerichts werde die weitere Anordnung der Untersuchungshaft für straffremde Zwecke missbraucht, um dem öffentlichen und politischen Druck gerecht zu werden, kritisiert Arndt. Beim Berliner Landgericht wollte dazu keiner Stellung nehmen. PETER NOWAK
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