: Ausschreibungstext rechtswidrig
Nürnberg (ap/taz) - Das bayerische Innenministerium hat den Ausschreibungstext für zwei neue Chefarztstellen an der städtischen Frauenklinik in Nürnbrg für rechtswidrig erklärt. Die Passage „Es wird vorausgesetzt, daß Ärztinnen/Ärzte bereit sind, Schwangerschaftsabrüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen“ setze die Bewerber einem nicht zulässigem Druck aus. Gegen den Widerstand von CSU und katholischer Kirche hat der Nürnberger Stadtrat die Stellenausschreibung mehrfach bestätigt. Die Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörden, der mittelfränkischen Bezirksregierung, steht noch aus.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen