in kürze GEWALT : Ausschluss zulässig
Die Androhung von Gewalt gegen Mitschüler rechtfertigt einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht, wenn der Schüler bereits wegen Gewalttätigkeit aufgefallen ist, urteilte der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg. Er wies damit die Beschwerde eines Gymnasiasten gegen einen zweitägigen Ausschluss ab. (epd)