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Archiv-Artikel

in kürze GEWALT Ausschluss zulässig

Die Androhung von Gewalt gegen Mitschüler rechtfertigt einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht, wenn der Schüler bereits wegen Gewalttätigkeit aufgefallen ist, urteilte der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg. Er wies damit die Beschwerde eines Gymnasiasten gegen einen zweitägigen Ausschluss ab. (epd)