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Auslaufende SchießerlaubnisNabu für Kormoranschutz

Der Naturschutzbund Nabu fordert die niedersächsische Landesregierung zum Beenden der Kormoranverordnung auf. Die 2011 unter dem damaligen Umweltminister Hans-Heinrich Sander erlassene Regelung endet zum Jahresende. Der Nabu Niedersachsen fordert nun, diese Verordnung auslaufen zu lassen und stattdessen „den Kormoran als natürlichen Bestandteil der Gewässerökosysteme zu akzeptieren“. Der geltenden Verordnung zufolge, dürfen Kormorane in der Zeit zwischen dem 1. August bis 31. März in einem Umkreis von 30 Kilometern um Teichwirtschaften herum geschossen werden.

Dem Nabu zufolge komme das einer „nahezu flächendeckenden Möglichkeit des Abschusses des Vogel des Jahres 2010 in Niedersachsen“ gleich. Die Kormoranverordnung stelle die Regelungen der Vogelschutzrichtlinie auf den Kopf. (taz)

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