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Ausländische AbsolventenEin Jahr Zeit für die Jobsuche

Ausländer mit deutschem Uniabschluss haben nun ein Jahr lang die gleichen Chancen wie Deutsche, einen Job zu finden. Danach aber werden die Bedingungen strenger.

Ran ans schwarze Brett - Nicht-EU-Studenten müssen sich bei der Jobsuche in Deutschland beeilen. Bild: dpa

BERLIN taz Die Bundesregierung macht es ausländischen Hochschulabsolventen leichter, nach dem Abschluss ihres Studiums in Deutschland zu arbeiten. Die Neuregelung, die am Mittwoch beschlossen wurde, betrifft Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Wenn sie einen Job finden, der ihrer Qualifikation entspricht, können sie künftig sofort eingestellt werden - unabhängig davon, ob für die Stelle möglicherweise auch Deutsche oder EU-Bürger zur Verfügung stehen.

Das Kabinett einigte sich darauf, dass bei der Arbeitsgenehmigung für ausländische Uniabsolventen die bisher vorgeschriebene "Vorrangprüfung" zugunsten inländischer Arbeitskräfte abgeschafft wird. Da diese Änderung nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, kann sie bereits zum 1. November in Kraft treten.

Der Beschluss gehört zu einem Maßnahmenpaket, mit dem die Regierung auf die Klagen der Wirtschaft über den zunehmenden Fachkräftemangel und die bürokratischen Hürden bei der Einstellung von Ausländern reagiert. So soll die oft umständliche und langwierige "Vorrangprüfung" auch für Maschinen- und Elektroingenieure aus Osteuropa wegfallen, die nach Deutschland kommen möchten.

Die Neuregelung für die ausländischen Hochschulabsolventen bedeutet freilich keineswegs, dass diese in Zukunft eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen. Nach wie vor gilt eine Frist: Für die Jobsuche haben die Migranten aus Nicht-EU-Staaten auch künftig nur ein Jahr nach dem Uniabschluss Zeit - und sie müssen eine "ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung" finden. Wer beispielsweise Informatik studiert hat, kann also nicht als Taxifahrer arbeiten, wenn er langfristig in Deutschland bleiben möchte. Und selbst wer einen Arbeitsplatz findet, der seiner Ausbildung entspricht, erhält zunächst nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Zumindest für erfolgreiche Akademiker gibt es allerdings offenbar doch eine Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht: Die Aufenthaltserlaubnis könne später verlängert werden, wenn der Ausländer genug verdient, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums der taz. Damit scheint eine besonders restriktive Regelung vom Tisch, die Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nach der Kabinettsklausur in Meseberg Mitte August ins Gespräch gebracht hatte. Damals sagte Müntefering über ausländische Hochschulabsolventen: "Sie sollen dann nach drei Jahren zurück." Statt in Deutschland zu bleiben, sollten sie "zur Entwicklung in ihren Ländern beitragen".

Müntefering sei damals "missverstanden" worden, hieß es am Mittwoch aus seinem Ministerium. Von einer generellen Drei-Jahres-Begrenzung bei der Aufenthaltsgenehmigung für Hochschulabsolventen war nicht mehr die Rede.

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3 Kommentare

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  • M
    Mariela

    Ist es nur für Uniabsolventen oder allgemein für Hochschulabsolventen? Was ist wenn man an einer Fachhochschule studiert hat?

  • M
    Mariela

    Ist es nur für Uniabsolventen oder allgemein für Hochschulabsolventen? Was ist wenn man an einer Fachhochschule studiert hat?

  • M
    Mariela

    Ist es nur für Uniabsolventen oder allgemein für Hochschulabsolventen? Was ist wenn man an einer Fachhochschule studiert hat?