■ Ausländerrecht: Recht auf Beratung
Bonn (dpa) – Ausländer sollen einen einklagbaren Anspruch auf behördliche Beratung in Angelegenheiten des Ausländerrechts bekommen. Dies sieht eine Initiative der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), vor. Auf diese Weise solle gesichert werden, daß kein Ausländer „aufgrund unterbliebener oder mangelhafter Beratung Nachteile hinnehmen muß“, erklärte sie gestern.
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