■ Ausländerrecht: Gesetzes-Defizite
Bonn (dpa) – Im Vergleich zu der Gesetzgebung anderer europäischer Staaten weist das deutsche Ausländerrecht in zentralen Bereichen Defizite auf. Dies geht aus einer Untersuchung der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung Schmalz-Jacobsen (FDP) hervor. Als Beispiele werden Kindernachzug, die erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten genannt. Die FDP-Politikerin sprach sich dafür aus, das Nachzugsrecht für Kinder vom 16. auf das 18. Lebensjahr auszuweiten, doppelte Staatsbürgerschaften häufiger als bisher hinzunehmen und Ehegatten zügiger ein Aufenthaltsrecht zu geben.
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