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AusländerpolitikZahl der Geduldeten schrumpft

"Auf ein Minimum" wollten SPD und Grüne die Zahl der Duldungen verringern. In vier Jahren gelang dies nur zum Teil - für über 1.900 Menschen gilt noch dieser Status.

Keine Arbeit, kein Studienplatz, wenig Geld - "Geduldete" sollen spüren, dass sie nicht erwünscht sind. Bild: dpa

In ihrer Wertung liegen Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und die Flüchtlingsgruppen diesmal nicht weit auseinander: Ein "lang anhaltender Duldungsstatus" und die ständige Androhung einer Abschiebung seien eine "schwere soziale und psychische Belastung und ein wesentliches Integrationshemmnis für die Betroffenen". So steht es in einem Entwurf des Innenressorts für die Antwort auf eine Anfrage der CDU. Trotzdem, auch das steht in der Antwort, leben im Land Bremen über 1.900 Menschen als "Geduldete".

In ihrem ersten Koalitionsvertrag hatten SPD und Grüne sich 2007 vorgenommen, die Kettenduldungen "auf ein Minimum" zu reduzieren. Nach den vorliegenden Zahlen hat sich die Zahl der Geduldeten im Land Bremen seit der rot-grünen Regierungsübernahme um über 40 Prozent verringert. Über 1.000 Aufenthaltserlaubnisse wurden seit Mitte 2007 erteilt. Doch nicht alle durften bleiben: Zwischen 2007 und 2009 schob Bremen 104 Menschen ab - darunter dürften auch Geduldete gewesen sein.

Das Leben "Geduldeter" ist schwer. Sie müssen von rund 225 Euro Sozialleistungen im Monat leben, rund ein Drittel weniger als der Hartz-IV-Satz. Für ein zehnjähriges Kind gibt es rund 179 Euro - über 70 Euro weniger als für ein deutsches Kind in demselben Alter. Zu arbeiten oder zu studieren ist Geduldeten in der Regel verboten. Duldung ist die soziale Ausgrenzung per Gesetz.

"Es ist zu begrüßen, dass die Geduldetenzahl zurückgeht", sagt Britta Menke vom Flüchtlingsrat. "Die Möglichkeiten für humanitären Aufenthalt werden aber nicht immer ausgeschöpft."

Dabei könnte in Bremen der politische Handlungsbedarf größer sein als in anderen Bundesländern. Im August letzten Jahres veröffentlichte die Bundesregierung Zahlen zu den sogenannten "Kettenduldungen". Demnach waren damals von rund 2.000 Geduldeten in Bremen Mitte letzten Jahres 1.450 langjährig Kettengeduldete, lebten also schon seit über sechs Jahren in diesem Status. Das sind 72 Prozent - der höchste Wert aller deutschen Bundesländer.

"Das hat auch damit zu tun, dass Bremen nicht sehr rigide abschiebt", sagt Menke. "Es zeigt aber auch, dass viele Mechanismen, die Leute aus der Duldung rauszuholen nicht funktionieren." Dies sei "eklatant" bei den Roma der Fall: "Für die greift die Altfallregelung oft nicht. Dann geht die Maschinerie weiter, sie bleiben geduldet und bekommen Ausreiseaufforderungen."

Ähnliches gelte für minderjährige Flüchtlinge. "Auch bei denen wäre es häufig möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn keine Abschiebung möglich ist", sagt Menke. Das sieht auch Gundula Oerter von der Flüchtlingsinitiative so. Die "sehr öffentlichkeitswirksam eingeführten" Regelungen zur Aufenthaltsgewährung bei "gut integrierten Jugendlichen" griffen viel zu wenig: "Da ist nicht viel passiert", sagt Oerter.

Ein weiteres Problem ist, dass die Altfallregelungen auf Erwerbsarbeit abzielen. Menschen, die im Rentenalter oder nicht erwerbsfähig seien oder die eine Qualifikationsmaßnahme absolvieren, könnten nicht von diesen Regelung profitieren. "Da könnte Bremen nachbessern", sagt Menke.

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2 Kommentare

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  • HB
    Herr Bundschuh

    Dass der Duldungsstatus das Leben von Migranten in der Regel erschwert, ist ubestritten. Die bedeutet allerdings nicht, dass jedem Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) zu erteilen ist. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, welche Erteilungs- bzw. Integrations- voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Die Aufenthaltserlaubnis ist kein Geschenk des Staates, sondern eine "Bringschuld" des antragstellenden Ausländers. Wer sich seit Geburt oder langjährig im Bundesgebiet aufhält und immer noch keinen Schulab-schluss vorweisen kann und/oder nie gearbeitet hat, für den kommt ein Aufenthaltstitel in der Regel auch nicht in Betracht! Dies gilt ebenso für eine Viel-zahl von jungen, hier geborenden oder als Minder-jährige eingereiste Ausländer, denen seit Jahren fortlaufend Fikionsbescheinigungen ausgestellt wer-den müssen, die sich also rechtmäßig hier aufhalten, die außer Straftaten nichts gebacken gekriegt haben.

    Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, ob jemand "tauglich" für eine Aufenthaltserlaubnis ist.

    Falsch ist übrigens, wie im Artikel behauptet, dass die Erwerbstätigkeit von Geduldeten in der Regel verboten ist.

  • HB
    Herr Bundschuh

    Dass der Duldungsstatus das Leben von Migranten in der Regel erschwert, ist ubestritten. Die bedeutet allerdings nicht, dass jedem Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) zu erteilen ist. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, welche Erteilungs- bzw. Integrations- voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Die Aufenthaltserlaubnis ist kein Geschenk des Staates, sondern eine "Bringschuld" des antragstellenden Ausländers. Wer sich seit Geburt oder langjährig im Bundesgebiet aufhält und immer noch keinen Schulab-schluss vorweisen kann und/oder nie gearbeitet hat, für den kommt ein Aufenthaltstitel in der Regel auch nicht in Betracht! Dies gilt ebenso für eine Viel-zahl von jungen, hier geborenden oder als Minder-jährige eingereiste Ausländer, denen seit Jahren fortlaufend Fikionsbescheinigungen ausgestellt wer-den müssen, die sich also rechtmäßig hier aufhalten, die außer Straftaten nichts gebacken gekriegt haben.

    Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, ob jemand "tauglich" für eine Aufenthaltserlaubnis ist.

    Falsch ist übrigens, wie im Artikel behauptet, dass die Erwerbstätigkeit von Geduldeten in der Regel verboten ist.