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Ausländerklausel in Versicherung unwirksam

München (rtr) – Das Oberlandesgericht in München hat eine Ausländerklausel in den Versicherungsverträgen zur Auslandsreise-Krankenversicherung für unwirksam erklärt. Eine Versicherung dürfe Angehörigen von Staaten der EU nicht den Versicherungsschutz vorenthalten, den sie einem deutschen Staatsangehörigen gewähre, urteilte das Gericht. Die schlechtere Behandlung von ausländischen Staatsangehörigen durch eine Ausländerklausel habe keinen sachlichen Grund und sei daher „willkürlich“ (Az.: 29 U 2875/99).

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