■ Ausländerbehörde gibt Fehler zu: Irrtum vom Amt
Die Aufenthaltsbefugnis von Seada M. und ihren Kindern, die vor zweieinhalb Jahren aus Bosnien geflohen waren, wird nun doch verlängert. Ein Sachbearbeiter hatte dies abgelehnt mit der eigentümlichen Begründung, daß die Befugnis gar nicht erst hätte erteilt werden dürfen. Stattdessen wurde eine Duldung erteilt, befristet bis zum 23. Mai (taz berichtete).
Als „falsch“ bezeichnete Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde, gestern die Entscheidung. Die Aufenthaltsbefugnis von Frau und Kindern werde mit derselben Frist verlängert wie die des Familienvaters – zunächst bis Ende dieses Jahres. Seadas Mann war ein halbes Jahr später nach Hamburg geflohen und zuvor in einem serbischen Lager gefangen gehalten und gefoltert worden.
Wie es zu der Fehlentscheidung gekommen ist, sei nicht genau nachvollziehbar, so Smekal. Der Sachbearbeiter hatte Seada M. unter anderem vorgeworfen, trotz anderer Absprachen öffentliche Gelder angenommen zu haben – und dabei Leistungen der Caritas, die die Familie erhalten hat, irrig der Sozialhilfe zugeordnet. win
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