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Auskunftspflicht für Städte

Köln (dpa) - Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, den Vertretern der Medien alle Auskünfte zu erteilen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben benötigen. Dies geht aus „Leitsätzen zur städtischen Presse– und Öffentlichkeitsarbeit“ hervor, die der Hauptausschuß des Deutschen Städtetages jetzt neu gefaßt und am Mittwoch in Köln veröffentlicht hat. „Die Pflicht zur Information besteht grundsätzlich für alle Bereiche und Vorgänge der Stadt“, heißt es in den Leitsätzen, die aus dem Jahr 1955 stammen und 1968 fortgeschrieben wurden.

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