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■ LEHRERAushilfen müssen Schulferien abarbeiten

Kassel (ap) — Lehrern, die als Angestellte beschäftigt sind, kann nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die wöchentliche Arbeitszeit in dem Maße erhöht werden, wie die Dauer der Schulferien ihren Urlaubsanspruch übersteigt. Mit drei am Dienstag veröffentlichten Urteilen wiesen die Kasseler Richter die Klagen von mehreren Angestellten aus Niedersachsen ab. Das Land verlangt von den KlägerInnen eine wöchentliche Arbeitszeit von 46,5 Stunden mit der Begründung, daß sie während der ganzen Schulferien arbeitsfrei hätten.

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