Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg: Befangenheit des Gerichts abgelehnt
Dem Richter Klaus Kabisch war vorgeworfen worden, eine Einstellung des Verfahrens voranzutreiben. Er darf so weitermachen.
Die Begründung der Ablehnung ist nicht bekannt. Laut Pressemitteilung allerdings sei es bei der Entscheidung nicht maßgeblich, „ob der Abgelehnte tatsächlich parteiisch oder voreingenommen ist“. Maßgeblich sei vielmehr, „ob der vernünftige Prozessbeteiligte bei ruhiger Prüfung der Sachlage Gründe hat, die ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen“.
Die 60. Strafkammer des Landgerichts beruft sich dabei auf den Paragrafen 27 der Strafprozessordnung, der allerdings lediglich regelt, welche Kammer über einen Ablehnungsantrag zu urteilen hat. Der Vertreter der Nebenklage, Thomas Walther, kritisierte, dass er von der Ablehnung der Befangenheitsanträge aus den Medien erfahren habe.
Das Verfahren gegen Zafke war wegen nicht eingehaltenen Fristen bei der Klärung der Befangenheit geplatzt. Es muss nun von vorne beginnen. Einen neuen Termin nannte das Landgericht Neubrandenburg nicht.
Zafke wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.581 Fällen vorgeworfen. Der heute 96-Jährige Angeklagte war 1944 einige Wochen lang im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz als SS-Sanitäter eingesetzt gewesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit seinem Dienst den reibungslosen Ablauf in der Mordfabrik sichergestellt zu haben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos