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Auschwitz-Prozess in LüneburgNebenklage legt Revision ein

Sie fordert eine Verurteilung wegen Mordes, nicht nur wegen Beihilfe. Deshalb hat die Nebenklage im Prozess gegen Oskar Gröning Revision eingelegt.

Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Foto: ap

Lüneburg dpa | Nach dem Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat ein Nebenkläger-Anwalt nach Medieninformationen Revision eingelegt. Per Brief habe der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg geltend gemacht, meldete am Freitag „Spiegel Online“. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dem NDR den Eingang der Revision. Das Urteil müsste dann vom Bundesgerichtshof geprüft werden.

Der Anwalt Schulz selbst sagte dem Internetportal: „Nach unserer Rechtsauffassung hätte eine Verurteilung wegen Mords und nicht nur wegen Beihilfe erfolgen müssen.“ Aus Sicht von Nebenklägern habe das Gericht die Taten des früheren SS-Mannes Oskar Gröning nicht korrekt bewertet.

Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten eingesammelt und nach Berlin weitergeleitet zu haben.

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4 Kommentare

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  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Die gedankliche Verbindung zwischen dem Ausgang des Gröning-Prozesses mit den NSU-Morden (dem in Revision ziehenden Nebenkläger sei eine Reflektion hierüber empfohlen) zeigt sehr eindrucksvoll, dass zu Lasten eines kleinen Rädchen des NS-Regimes ein schauriger SCHAUPROZESS für die Überlebenden von Auschwitz geboten wurde.

     

    Für mich ist dies eine win-win-lose-lose Situation: 'Sieger' sind die noch verbliebenen Opfer von Auschwitz und die restlos versagenden Behörden in Sachen NSU (BKA, LKAs, BND, Verfassungsschutz), die aus den Schlagzeilen geraten.

     

    Verlierer ist ein alter, kranker Mann mit Reue und Schuldbewußtsein und vor allem die bundesdeutsche Justiz.

  • Man muss einfach die Frage stellen, was mit diesem Urteil bezweckt werden soll. Der Mann stellt für die jetzige Gesellschaft keine Gefahr mehr dar. Ein abschreckendes Signal ist so ein Urteil nach dieser langen Zeit wohl auch nicht. Aber für die Opfer, die heute noch leben, kann es eine gewisse Genugtuung sein.

     

    Für die neuere Generation wäre es allerdings viel viel wichtiger, wenn man die NSU-Morde endlich ernst nehmen würde und auch gegen die involvierten Verwaltungsbeamten ein paar Urteile gesprochen würden. Doch ich vermute, dass so langsam Gras über die Sache wachsen wird. Und vielleicht wird es dann in 70 Jahren nochmal aufgerollt.

  • Es ist und bleibt eine Schande für unser Justizsystem diesen Prozess und diese Frage 70 Jahre nach Kriegsende zu klären!

    Das ist keinem vernünftigen Menschen vermittelbar.........

    Der Mann lebt seit ende des Krieges unter uns und hat nie einen Hehl aus seiner Rolle gemacht.

    Jetzt wo tausende Andere ungeschoren davon gekommen sind wird ausgerechnet diesem Mann der Prozess gemacht........

    Für mich ist das selektive Strafverfolgung.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Ein Lehrstück über den Vorrang von Inszenierungen vor Inhalten. Ein Schauprozess an einem alten Mann kurz vor seinem Tod, der nichts, aber auch gar nichts mit der Person Gröning zu tun hat. Dass nach dem Urteil nicht die Verteidigung, sondern ein Nebenkläger Revision beantragt und eine Verurteilung Grönings als Mörder sehen möchte, lässt mich nur frösteln. Es zeugt von jeglicher Abwesenheit von Milde, Gnade und Barmherzigkeit.

     

    Die neue Eiszeit ist im Kommen. In Kaltland 2015!