■ „Auschwitz-Lüge“: Gesetzentwurf
Leipzig (AP) – Künftig soll die „Auschwitz-Lüge“ mit drei Jahren Haft bestraft werden. Wie die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, stuft ein vorliegender Gesetzentwurf der Bundesregierung die Leugnung der Judenermordung als einen eigenen Straftatbestand ein. Ein neu formulierter Paragraph 131 „Aufstachelung zum Rassenhaß“ oder ein erweiterter Paragraph 130 zur Volksverhetzung solle im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes beraten werden und noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.
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