piwik no script img

■ „Auschwitz-Lüge“Gesetzentwurf

Leipzig (AP) – Künftig soll die „Auschwitz-Lüge“ mit drei Jahren Haft bestraft werden. Wie die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, stuft ein vorliegender Gesetzentwurf der Bundesregierung die Leugnung der Judenermordung als einen eigenen Straftatbestand ein. Ein neu formulierter Paragraph 131 „Aufstachelung zum Rassenhaß“ oder ein erweiterter Paragraph 130 zur Volksverhetzung solle im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes beraten werden und noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen