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Aus Eifersucht Kind mißhandelt

Berlin. Wegen Mißhandlung eines kleinen Kindes hat das Amtsgericht Tiergarten gestern einen 28jährigen Mann zu einer Strafe von zehn Monaten und 3.500 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Schöffenrichter waren überzeugt, daß der Installateur den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin aus »hochgradiger Eifersucht« auf die Frau verprügelt hatte. Der Junge erlitt dabei tiefe Wunden an den Schenkeln und mußte eine Woche im Krankenhaus liegen. Das Gericht bezog in das Urteil eine vorausgegangene Bestrafung wegen Körperverletzung einer früheren Freundin des Mannes ein.

Der Angeklagte bestritt heftig die Vorwürfe. Eine weitere Mißhandlung konnte das Gericht dem Installateur nicht nachweisen. Dabei war in diesem weiteren Fall der kleine Junge dermaßen ins Gesicht geschlagen worden, daß er fünf Tage im Krankenhaus bleiben mußte. Es sei nicht auszuschließen, daß die Mutter selbst ihr Kind geschlagen hatte, hieß es.

Das Gericht bezeichnete das Verhalten des Mannes als »nicht entschuldbar«. In seiner Wut, daß die Mutter in einer Diskothek neue Bekanntschaften knüpfen könne, während er ihr Kind hüte, sei der Mann laut Urteilsbegründung »ausgerastet«. Eigentlich habe er mit seinem Verhalten die Mutter treffen wollen. Nach dem Vorfall hatte sich das Paar getrennt. dpa

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