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Aufenthaltsrecht für StudentInnen und RentnerInnen in der EG

Luxemburg (afp) - Alle EG-BürgerInnen dürfen künftig frei in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft ihren Wohnsitz nehmen. Der EG-Binnenmarktsrat gab gestern in Luxemburg grünes Licht für die Freizügigkeit von Studenten, Rentnern und Nicht-Berufstätigen. Bislang bestand in der EG nur Freizügigkeit für ArbeitnehmerInnen und selbstständige Berufstätige. Allerdings müssen die Betroffenen eine finanzielle Absicherung nachweisen, die Belastungen für die Sozialsysteme der Gastländer verhindert. Beispielsweise muß eine Krankenversicherung vorliegen. StudentInnen brauchen zudem eine Immatrikulationsbescheinigung; anstelle eines Einkommensnachweises müssen sie aber nur eine entsprechende Erklärung vorlegen.

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