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Archiv-Artikel

Aufatmen bei Putzhilfen

Bundesregierung rudert zurück: Schwarzarbeit im Haushalt soll nicht als Straftat, sondern weiterhin als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

BERLIN afp/dpa ■ Bei der verschärften Bekämpfung von Schwarzarbeit will die Bundesregierung Privathaushalte doch nicht so hart angehen wie zunächst angekündigt. Entgegen den Plänen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) soll die nicht angemeldete Beschäftigung von Haushaltshilfen und Putzfrauen nicht kriminalisiert werden. Der Gesetzentwurf befinde sich noch in einem sehr frühen Stadium, sagte Finanzministeriumssprecher Stefan Giffeler gestern. Es sei aber so, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bereits klar gestellt habe: An der geltenden Rechtslage zur illegalen Beschäftigung in Privathaushalten werde sich nichts ändern.

Das geltende Recht verbiete Schwarzarbeit bereits, und illegale Beschäftigung werde als Tatbestand der Ordnungswidrigkeit angesehen, hatte Zypries am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Sabine Christiansen“ gesagt. Demnach gilt es nach wie vor als Steuerhinterziehung, wenn eine Putzfrau oder ein Handwerker ohne Anmeldung oder Rechnung beschäftigt werden. Das bleibe so bestehen, sagte die Ministerin. Überhaupt gehe es nur darum, die verschiedenen Vorschriften in einem gemeinsamen Regelwerk zusammenzuführen und das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen.

Damit wies Zypries die Darstellung zurück, wonach die illegale Beschäftigung in Privathaushalten künftig in den meisten Fällen als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gelten solle. „Es geht uns überhaupt nicht um die Haushaltshilfen“, sagte Zypries.

Auch Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte, es sei „nie beabsichtigt“ gewesen, „in den Haushalten zu spionieren“. Allerdings sei Schwarzarbeit nach wie vor ein „schwerer Rechtsverstoß“, dessen konkrete Verfolgung aber noch beraten werden müsse. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung hatte das Ausmaß der Schattenwirtschaft in Deutschland 2004 auf ein Volumen von rund 364 Milliarden Euro eingeschätzt.

Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge soll eine Koalitionsrunde nun Ende Januar über eine Änderung des in die Kritik geratenen Gesetzentwurfs beraten. Der SPD-Wirtschaftsexperte Rainer Wend wurde mit den Worten zitiert, an den Haushaltsbereich dürfe „nicht mit der strafrechtlichen Keule“ herangegangen werden. Die Umwandlung von Schwarzarbeit in legale Arbeit funktioniere nur, wenn Ausgaben für solche Hilfsdienste steuerlich absetzbar seien.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte im Sommer angekündigt, die Schwarzarbeit in Deutschland stärker bekämpfen zu wollen. Im Fokus steht vor allem die gewerbliche Schattenwirtschaft, etwa auf dem Bau oder in der Gastronomie. Im Taxigewerbe etwa arbeitet jeder siebte Fahrer schwarz, wie bundesweite Stichproben zuletzt ergaben. Eichel erhofft sich durch die verstärkte Fahndung zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro im Jahr. Dabei soll auch die Öffentlichkeit „überzeugt werden, dass es sich bei Schwarzarbeit nicht um ein Kavaliersdelikt handelt“.

Grünen-Chef Reinhard Bütikofer verwies gestern darauf, dass der Umfang der Schwarzarbeit im vergangenen Jahr nicht dramatisch zugenommen habe. Hingegen gebe es mehr legale Minijobs. Diese seien eingeführt worden, um die Schwarzarbeit einzudämmen.

Den Vorschlag der Grünen-Finanzexpertin Scheel nach Einführung einer Bagatellgrenze in den Privathaushalten nannte Bütikofer „diskussionswürdig“. Scheel hatte ein Geringfügigkeitslimit vorgeschlagen, bis zu dem Schwarzarbeit in Haushalten nicht kriminalisiert werden solle. Finanzsprecher Giffeler dagegen erklärte, man brauche eine solche Grenze nicht.

Der Gesetzentwurf soll am 18. Februar nach der Abstimmung mit anderen Ministerien vom Bundeskabinett verabschiedet werden und bis zum 9. Juli das komplette Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben.

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