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Archiv-Artikel

Auf gute Gesundheit

betr.: „Gesundheitsreform“

Ich bin schwerbehindert und chronisch krank (eingeschränkte Nierenfunktion, Asthma, Arthrose, um nur drei zu nennen). Im Dezember erfuhr ich von der freundlichen Dame des Callcenters meiner Krankenkasse, dass die Arztfahrten zwar generell nicht mehr bezahlt werden, es aber Ausnahmen für Schwerbehinderte und chronisch Kranke gäbe. Wie die jedoch aussehen, wisse sie noch nicht so genau. Das war eine knappe Woche vor Weihnachten. Am 2. Januar erwischte mich eine Bronchitis mit eitrigem Schnupfen und ich wollte zu meinem Hausarzt. Klugerweise rief ich vorher noch die Krankenkasse an, die mir mitteilte, dass die Ausnahmen nun definiert seien. Sie gelten für Fahrten zur Chemotherapie, zur Dialyse und zu Arztterminen, die einen Krankenhausaufenthalt verhindern. Als Dipl.-Sozialpädagogin mit Halbtagsstelle verdiene ich zu wenig und erhalte ergänzende Sozialhife. Das Geld für den Behindertenfahrdienst zum und vom Arzt ist jedoch im Regelsatz nicht enthalten. Ich mit meiner lumpigen Erkältung hatte also Pech! […] Und wie mir geht es den meisten schwerbehinderten und alten gebrechlichen Menschen, die bisher auf Taxi oder Behindertenfahrdienst angewiesen waren und zu wenig Geld haben.

Ein weiteres Problem ist der Nachweis des Chronisch-krank-Seins für die Befreiung zur Zuzahlung: 1. ist eine Behinderung keine Krankheit und somit nicht automatisch behandelbar und 2. sind viele chronische Krankheiten, wenn die PatientInnen gut versorgt sind, nicht unbedingt zweimal pro Quartal behandelbar. Chronisch Kranke werden also häufig entchronifiziert und müssen, obwohl meistens auch arm, plötzlich 2 statt der gedachten 1 Prozent Zuzahlung leisten. […] JASMIN NIAZI, Frankfurt/Main