■ Telegramm: Auf frischer Tat Ertappte schneller in Haft
Bonn (AFP) – Auf frischer Tat Ertappte können künftig auch ohne besondere Gründe inhaftiert werden, wenn ihr Strafverfahren innerhalb einer Woche beginnt. Diese Änderung der Strafprozeßordnung beschloß gestern im Bundestag die Koalition. Einen Einspruch des Bundesrats wiesen Union und FDP mit 342 gegen 317 Stimmen zurück, womit die Gesetzesänderung bereits in den nächsten Wochen in Kraft treten wird. Danach können mutmaßliche Straftäter mit der „Hauptverhandlungshaft“ belegt werden, wenn ihr Prozeß innerhalb einer Woche nach der Tat beginnt.
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