Auf dem Toten-Markt: Mehr Asche als Frieden

Trotz scharfer Kritik aus der Opposition nimmt die Bremer Gesundheitsdeputation den im April noch abgeschmetterten Hamburger Leichenschau-Plan billigend zur Kenntnis.

Tote sterben nicht aus: Leichenschau ist in Bremen ein echter Wachstumsmarkt. Foto: Lukas Ogrodowczyk/dpa

BREMEN taz | Hannover geht leer aus, der Ärztliche Beweissicherungsdienst des bisherigen Leiters des Bremer Instituts für Rechtsmedizin, Michael Birkholz, droht aus dem Geschäft gedrängt zu werden – und Hamburgs Rechtsmedizin darf sich auf Bremens Leichen freuen. Das ist der Tenor der gestern von der Bremer Gesundheitsdeputation gefassten einschlägigen Beschlüsse.

Zwar muss das Team um Rechtsmediziner Klaus Püschel vom Uni-Klinikum dann auch die sogenannten herrenlosen Leichen, also jene Toten, um die sich keine Angehörigen kümmern, bestatten – der zweifellos ungeliebtere Teil des Geschäfts. Aber außerdem bekommt er auch Zugriff auf diejenigen, die einzuäschern sind: Das ist ein lukrativer Teil des Toten-Markts. Denn die müssen schon jetzt alle vor der Einäscherung von einem fachkundigen Pathologen beschaut werden. Der Tarif liegt bei 72 Euro die Leiche, etwa 20 schafft ein Rechtsmediziner pro Stunde. Und die Gesundheitsdeputation hat gestern den Plan der Senatorin Eva Quante-Brandt (SPD) zur Kenntnis genommen, dieses amtsärztliche Totenwesen nach Hamburg auszulagern. Wirtschaftlich besonders attraktiv ist das aber, weil Bremen künftig alle Toten einer qualifizierten Leichenschau unterziehen will: Das ist ein Geschäft.

Vor diesem Hintergrund wäre es nicht ganz abwegig gewesen, die Abstimmung, wie von Rainer Bensch (CDU) gefordert, auszusetzen – bis man sich wenigstens einen Eindruck von den Unterlagen gemacht hätte. Selbst das von Püschel im Februar eingereichte Exposé lag bislang nur in Auszügen vor. Noch bei der April-Sitzung der Deputation war es noch durchgefallen, wegen fachlicher Bedenken. Eine neue Fassung wurde aber ausweislich der Ressortunterlagen weder angefordert noch erstellt. Besonders kritisiert wurde damals, dass Püschel die qualifizierte Leichenschau nicht am Todes- oder Fundort des Toten veranstalten wollte.

Für Verärgerung hatte schon im April gesorgt, dass der zuständige Referent seinerzeit zwar behauptet hatte, sich auch in Hannover nach Angeboten erkundigt zu haben, dort aber von einer solchen Nachfrage nichts bekannt geworden war. Später hat er dann tatsächlich Michael Klintschar, Professor und Leiter des rechtsmedizinischen Instituts der dortigen Medizinischen Hochschule (MHH) dort besucht und ihn aufgefordert, ein Exposé einzureichen. Mitte Juli lag es der Gesundheitssenatorin vor. Die Deputierten bekamen es gestern als Tischvorlage hingeknallt.

„Das ist kein guter Stil, gleich zu Beginn der Legislaturperiode mit solchen Tricks zu kommen“, erregte sich Bensch. „Wir brauchen eine Gegenüberstellung beider Konzepte, eine Synopse, um zu erkennen, wo die Stärken und Schwächen liegen.“ Bekamen sie nicht, und bekommen sie, nach der beschlossenen Kenntnisnahme wohl auch nicht. Stattdessen müssen sie sich mit der wirren Begründung der Beschlussvorlage begnügen: „Die gesamte Konzeption der MHH ist über ein geplantes neues „Zentrum für Rechtsmedizin“ an die erwartete Übernahme des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes gekoppelt“ – steht dort, was eigentlich gar nichts bedeutet. Dass es mit dem Local Hero Birkholz eng kooperiert – erwähnt man nicht.

„Dahingegen überzeugt die Konzeption des UKE insbesondere in Würdigung der realen Verhältnisse in Bremen“ schlägt der Verfasser plötzlich einen schwärmerischeren Ton an. Hinzu komme, dass es „bereits über umfangreiche rechtsmedizinische Kooperationserfahrungen im niedersächsischen Umland“ verfüge.

Da mindestens ist was dran: Manche dieser Erfahrungen, etwa in Cuxhaven, sind abgeschlossen, und manche, wie in Verden, waren eher kurz und schmerzhaft: Dort hatten die Hamburger den Zuschlag gekriegt für die Pflicht-Leichenschau vor der Verbrennung. Das klappte aber nicht. Nach vier Wochen musste Peter Falk, Leiter des Verdener Krematoriums die Ausstiegsklausel des Vertrags ziehen. Er ist dann im August zu Birkholzens Beweissicherungsdienst gewechselt. „Seither läuft das wie geschnitten Brot“, sagt Falk.

Auch in Delmenhorst hat der frühere Bremer Pathologie-Leiter die Gesamtheit der Kliniktoten – ein sensibler Bereich! – zu begutachten. Und in Bremen arbeitet mit ihm die Polizei weiter zusammen, auf drei Jahre hat man sich an den Dienst gebunden. Allerdings, wenn sich jetzt die Gesundheitsbehörde eher Hamburg als privilegiertem Partner zuwendet, dann dürfte das für Birkholz mittelfristig ein Problem werden: „Die Kooperation mit Niedersachsen ist dann weg“, sorgt er sich um den guten Draht zur MHH. Und sein Unternehmen verliert an Attraktivität ohne dieses Entwicklungspotenzial: Gerade erst hat er als medizinischen Leiter Gerhard Kernbach-Weighton, Professor für Rechtsmedizin an der Bonner Uniklinik, gewinnen können. Auch den lockt das Pioniervorhaben der verbindlichen qualifizierten Leichenschau für jeden Toten nach Bremen: „Das ist so“, bestätigt er, „ich denke, ich könnte da aus meiner Erfahrung einiges beisteuern“. Schließlich hatte Kernbach-Weighton zuvor sechs Jahre an der Edinburgh-University gelehrt, in Schottland, wo die fachlich profunde Begutachtung sämtlicher Todesfälle schon seit langem Pflicht ist.

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