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Archiv-Artikel

Aue kritisiert Gesetzreform

SICHERUNGSVERWAHRUNG Justizsenatorin: Reform ist verfassungswidrig

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hält die Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher für verfassungswidrig. Sie kritisierte insbesondere die Regelung, mit der Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eigentlich freizulassen sind, untergebracht werden sollen, wenn sie „psychisch gestört“ sind.

„Solche Einzelfallgesetze sind vom Grundgesetz ausdrücklich verboten“, sagte von der Aue der Morgenpost. Es sei zudem zweifelhaft, ob Freiheitsentzug wegen einer psychischen Störung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren sei. Diese erlaube Freiheitsentzug erst bei einer wesentlich schwerwiegenderen psychischen Erkrankung.

Bundestag und Bundesrat hatten die Reform der Sicherungsverwahrung, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, im Dezember beschlossen. (dapd)