■ ARBEITSLOSENGELD: Auch per Postzahlschein
Berlin. Zur unbürokratischeren Auszahlung von Arbeitslosengeld wird ab 15.April in den neuen Bundesländern das Postzahlscheinverfahren eingeführt. Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Falls künftig nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen durch die/den Arbeitslose(n) die Bearbeitung nicht endgültig abgeschlossen werden kann, bestehe nun für das Arbeitsamt die Möglichkeit, „dem Leistungsempfänger einen Zahlschein auszustellen, den dieser sofort beim nächsten Postamt einlösen kann“. Die Möglichkeit der Barauszahlung in den Hauptstellen der Arbeitsämter bleibe unverändert, ebenso könne dort die Auszahlung über eine Postanweisung vorgenommen werden.
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