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Auch nicht als SportschützeNKeine Waffen für „Bandidos“

Foto: Unbewaffnetenfoto: dpa

Mitglieder eines Rockerclubs dürfen auch als Schützen oder Jäger keine Waffen besitzen. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden und damit den Antrag eines Mitglieds der Bandidos abgewiesen.

Die zuständige Behörde hatte dem Mann, der Inhaber eines Jagdscheins und seit 20 Jahren Mitglied eines Sportschützenclubs ist, die Besitzerlaubnis für fünf Gewehre und zwei Handfeuerwaffen entzogen. Zu Recht, urteilte das Gericht. Der Mann besitze wegen seiner Mitgliedschaft in dem Rocker-Club nicht die erforderliche „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“, heißt es zur Begründung.

Von Mitgliedern der Bandidos gingen „gehäuft Straftaten unter zum Teil erheblicher Gewaltanwendung“ aus, so das Gericht. Der Club strebe ebenso wie andere Rockergruppen „territorialen und finanziellen Machtzuwachs innerhalb der Rockerszene“ gewaltsam an. (dpa)

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